Zeugnisse, Notenbildung und Versetzung

Zeugnisnotenbildung

Die Zeugnisnote in einem Hauptfach wird zu gleichen Teilen aus der Gesamtnote für die Klassenarbeiten und der Gesamtnote für die anderen Leistungsnachweise (auch die so genannten "Tests", also schriftliche Hausaufgabenüberprüfungen) gebildet. Die Zeugnisnote in einem Nebenfach wird als Gesamtnote für alle Leistungsnachweise erteilt.

Die Gesamtnote für die Klassenarbeiten wird aus den Einzelnoten gebildet, wobei die Lehrkraft nicht verpflichtet ist, den Durchschnitt (arithmetisches Mittel) zu bilden; vielmehr dürfen Gewichtungen vorgenommen werden. Auch bei der Bildung der Gesamtnote für die anderen Leistungsnachweise ist die Lehrkraft nicht verpflichtet, den Durchschnitt (arithmetisches Mittel) zu bilden.

Kopfnoten

"Kopfnoten" werden die Noten für Mitarbeit und Verhalten genannt. Die Noten für Mitarbeit und Verhalten werden durch die Klassenkonferenz auf Grund der Vorschläge der einzelnen Lehrkräfte festgesetzt. Mitarbeit und Verhalten werden mit einer vierstufigen Skala wie folgt bewertet:

"Sehr gut": Mitarbeit oder Verhalten verdient besondere Anerkennung

"Gut": Mitarbeit oder Verhalten entspricht den zu stellenden Erwartungen

Die Note "Gut" ist der Normansatz, die Note "Sehr gut" ist nur zu erteilen, wenn Mitarbeit oder Verhalten positiv von der Norm abweichen.

"Befriedigend": Mitarbeit oder Verhalten entspricht den Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen

"Unbefriedigend": Mitarbeit oder Verhalten entspricht den Erwartungen nicht. Die Bewertung "Unbefriedigend" muss begründet werden; und zwar muss die Begründung erkennen lassen, inwiefern die Schülern bzw. der Schüler den Erwartungen nicht entspricht.

Zeugnis

Bei der Festsetzung der Note des Jahreszeugnisses müssen alle Einzelnoten des Schuljahres berücksichtigt werden, wobei dann beim Stand zwischen zwei Noten die im 2. Halbjahr erzielten Noten stärker zu gewichten sind.

 

Versetzung

Eine Schülerin bzw. ein Schüler wird versetzt, wenn sie bzw. er keine Note unter "ausreichend" oder nur einmal die Note "mangelhaft" im Zeugnis hat. In allen anderen Fällen ist die Schülerin bzw. der Schüler nicht versetzt, es sei denn, sie bzw. er verfügt über einen Notenausgleich.

Wiederholung einer Jahrgangsstufe

Wer nicht versetzt wird, wiederholt die zuletzt besuchte Klassenstufe. Wer zweimal in derselben Klassenstufe oder in zwei aufeinander folgenden Klassenstufen nicht versetzt wird, muss die Schule verlassen und kann auch an keiner anderen Schule der besuchten Schulart mehr aufgenommen werden.

Ausgleich

Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler mehrere Noten "mangelhaft" oder einmal die Note "ungenügend" im Zeugnis hat, müssen alle diese Noten ausgeglichen werden. Eine Note in einem Hauptfach kann nur durch eine Note in einem Hauptfach ausgeglichen werden, eine Note in einem Nebenfach durch eine Note in einem Hauptfach oder einem Nebenfach.

Eine Note "mangelhaft" kann ausgeglichen werden durch eine Note "gut" (oder "sehr gut") .

Eine Note "ungenügend" kann ausgeglichen werden durch eine Note "sehr gut" oder zwei Noten "gut".

An die Stelle einer Note "gut" können zwei Noten "befriedigend" treten.

Ausgleich: Beispiel

Noten unter "ausreichend"

Englisch Geschichte Physik

5 5 5

Ausgleich durch

Mathematik Biologie Sport und Erdkunde

2 2 3 und 3