Handy in der ESR

Liebe Schülerin, sehr geehrte Eltern, 

aus gegebenem Anlass (Handyanrufe von Eltern während des Unterrichts, Videoaufzeichnungen und deren Weiterverbreitung u.ä.)  möchten wir auf den Umgang mit Handys an unserer Schule hinweisen.

In der Hausordnung unter § 4. 1. 1 heißt es: ?Handys dürfen während der Unterrichtszeit nicht eingeschaltet sein. Bei Nichtbeachtung können solche Gegenstände eingezogen werden. Sie werden nur den Erziehungsberechtigten auf Wunsch ausgehändigt.?

Um diesen Passus deutlicher herauszustellen, weisen wir darauf hin, dass es in der Schule auch nicht erlaubt oder gestattet ist, mit Handys zu fotografieren oder zu filmen. Das Verbreiten solcher unzulässiger Aufnahmen z. B. in Internetforen oder sonstigen Breichen kann auch strafrechtlich verfolgt werden. 

Zudem möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass mit einem solchen Verhalten auch ein Verstoß gegen die im Schulvertrag eingegangen Verpflichtungen gegeben ist, der zur Auflösung des Vertrages führen könnte.

Mit dem Betreten des Schulgebäudes stehen die Schülerinnen bis zum Verlassen des Schulgebäudes nach Unterrichtsende unter der Aufsicht der Schule. Hier ist keine Notwendigkeit gegeben, mobilfunktechnisch direkt erreichbar zu sein oder andere erreichen zu können. In Notfällen sorgt die Aufsicht für die entsprechenden Maßnahmen und kann dann evtl. das Nutzen des Handys gestatten. In Notfällen sorgt die Aufsicht für die entsprechenden Maßnahmen und kann dann evtl. das Nutzen des Handys gestatten.

Notwendige Telefonate bei plötzlicher Erkrankung oder ähnlichem müssen auch aus versicherungstechnischen Gründen über das Schulsekretariat geführt werden.

Daher gilt die Regelung, dass Handys spätestens beim Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet werden müssen (keine Stummschaltung!) und erst nach Verlassen wieder eingeschaltet werden dürfen. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung einer Aufsichtsperson zulässig.

Dies dient sowohl dem Persönlichkeitsschutz unserer Schülerinnen, der Lehrerinnen und Lehrer, wie auch einer ungestörten Sozial- und Lernatmosphäre.

Im Sinne eines guten Miteinanders in der Schulgemeinschaft bitten wir daher alle, sich an die gemeinsame Regelung zu halten, die ja auch bisher von den meisten so mitgetragen wird, um zu zeigen, wie es auch weiter in der Schulordnung heißt: "Der gute Wille zur Einhaltung bestimmter Verhaltensformen und "Spielregeln" im Sozialbereich wird bei allen Schülerinnen und Lehrpersonen vorausgesetzt. Grundformen der Höflichkeit und Rücksichtnahme untereinander werden an unserer Schule erwartet." (§ 4.4.1)