Zuschüsse & Hartz IV

Kostenübernahme für Klassenfahrten bei Leistungen nach Hartz IV

Ende 2008 verpflichtete das Bundessozialgericht die Behörden, Kosten für Klassenfahrten bei Kindern aus "Hartz-Haushalten" komplett zu übernehmen. Hintergrund ist, dass mehr als zwei Millionen Kinder in Deutschland wissen, wie sich Armut anfühlt. Vielen Eltern fehlen die Mittel für die grundlegenden Bedürfnisse der Familie. Die Teilnahme an Klassenfahrten scheint für Eltern und Kinder schierer Luxus zu sein. Deutsches Jugendherbergswerk, Bundeselternrat und der Verband Deutscher Schullandheime unterstreichen nach wie vor in gemeinsamen Erklärungen den pädagogischen Wert sinnvoll gestalteter Klassenfahrten.

Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können.
Nach § 23 Absatz 3 Ziffer 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernimmt die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.
["Leistungen für ... (3.) mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. ..."]  

Antragsberechtigt sind die Eltern der Kinder, in deren Bedarfsgemeinschaft die Kinder leben. Sie müssen bei der ARGE einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Wichtig: Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Satz von Hartz IV liegen, aber aus eigenen Kräften und Mitteln die Kosten für eine Klassenfahrt nicht voll decken können, haben Anspruch darauf, die Kosten für die Klassenfahrten von der ARGE erstattet zu bekommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten von

Hinweise zur Unterstützungsmöglichkeit durch den Freundeskreis der Edith-Stein-Realschule

Der Förderverein strebt danach, möglichst vielen Schülerinnen die Teilnahme an gemeinschaftsfördernden Klassenfahrten zu ermöglichen, auch wenn dies im Einzelfall in den Familien mit finanziellen Problemen verbunden ist. Deshalb gewährt der Förderverein Zuschüsse zu den Kosten einer Klassenfahrt an einzelne Familien, wenn besondere soziale Gründe vorliegen. Siehe Unterstützung bei Klassenfahrten.

Die gewährten finanziellen Unterstützungen nimmt der Förderverein aus der jährlichen Elternspende. Leider stehen hier nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Dies verpflichtet uns zum einen zu einem besonders sorgfältigen Vorgehen bei der Mittelvergabe, zum anderen müssen wir sicher gehen, dass alle anderen möglichen Quellen ebenso ausgeschöpft werden.