Schülerinnenbeförderung
Ab dem Schuljahr 2012/2013 soll die Schülerbeförderung in der Sekundarstufe I (Kl. 5 - Kl. 19) für alle Schülerinnen und Schüler bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetungen (Schulweg über 4 km und zuständige, nächstgelegene Schule) kostenfrei sein.
Anträge liegen im Sekretariat zur Abholung bereit.
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